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Sinkende Temperaturen, Herbststürme und anhaltender Regen können einer Immobilie erheblich zusetzen. Besonders Frostschäden an Wasserleitungen, verstopfte Dachrinnen oder unbemerkte Feuchtigkeit führen schnell zu kostspieligen Reparaturen.
Eigentümer sollten ihr Haus deshalb rechtzeitig winterfest machen. Das gilt nicht nur für selbst bewohnte oder vermietete Gebäude. Besondere Aufmerksamkeit benötigen leer stehende Immobilien und Häuser, die aktuell zum Verkauf angeboten werden. Weil sich dort nicht täglich jemand aufhält, bleiben Schäden häufig länger unentdeckt.
Ein sorgfältiger Wintercheck schützt die Gebäudesubstanz, hilft bei der Vermeidung unnötiger Kosten und trägt langfristig zum Werterhalt der Immobilie bei.
Frostbedingte Schäden an Wasserleitungen gehören zu den größten Gefahren während der kalten Jahreszeit. Gefriert das Wasser in einer Leitung, dehnt es sich aus. Dadurch können Rohre und Verbindungen beschädigt werden. Taut die Leitung später wieder auf, tritt unter Umständen unbemerkt Wasser aus.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beziffert die jährlichen Schäden durch geplatzte Wasserleitungen infolge von Frost auf rund 140 Millionen Euro.
Damit Leitungen nicht einfrieren, sollten auch selten genutzte Räume ausreichend beheizt werden. Besonders gefährdet sind Leitungen in unbeheizten Kellern, Garagen, Dachböden, Anbauten und Nebengebäuden.
Die Frostschutzstellung am Heizkörper kann hilfreich sein, schützt jedoch nicht automatisch sämtliche Leitungen eines Gebäudes. Entscheidend ist unter anderem, wo die Rohre verlaufen und wie gut die Räume gedämmt sind.
Eigentümer sollten vor Beginn der Frostperiode insbesondere prüfen:
Funktionieren Heizung und Thermostate zuverlässig?
Sind Heizkörper und Leitungen in wenig genutzten Räumen geschützt?
Wurde die Heizungsanlage kürzlich gewartet?
Lassen sich Außenwasserhähne absperren und entleeren?
Gibt es ungeschützte Leitungen in Garage, Keller oder Nebengebäuden?
Außenwasserhähne sollten nach Möglichkeit von der Wasserversorgung getrennt und vollständig entleert werden. Gartenschläuche, Bewässerungsanlagen und empfindliche Pumpen gehören ebenfalls an einen frostgeschützten Ort.
Herbstlaub, kleine Äste und Schmutz können Dachrinnen und Fallrohre verstopfen. Regenwasser läuft dann nicht mehr richtig ab und kann an der Fassade herunterlaufen oder in Bauteile eindringen. Bei Frost kann stehendes Wasser zusätzlich Schäden verursachen.
Vor dem Winter sollten Dachrinnen und Abläufe deshalb gereinigt werden. Gleichzeitig bietet sich eine Sichtkontrolle des Daches an. Lose Dachziegel, beschädigte Abdichtungen oder schlecht befestigte Bauteile können bei einem Sturm zu einer Gefahr werden.
Arbeiten auf dem Dach sollten aus Sicherheitsgründen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Schäden vermutet werden oder das Dach schwer zugänglich ist.
Gerade in Ostfriesland sind neben Frost auch kräftiger Wind, starke Niederschläge und Herbststürme zu berücksichtigen. Eine Kontrolle der Gebäudehülle ist daher besonders sinnvoll.
Nicht nur das Gebäude selbst sollte auf den Winter vorbereitet werden. Auch lose Gegenstände rund um das Haus können bei Sturm Schäden verursachen oder Personen gefährden.
Gartenmöbel, Pflanzkübel, Mülltonnen, Dekorationen und andere bewegliche Gegenstände sollten sicher untergestellt oder befestigt werden. Markisen sind einzufahren und vorhandene Überdachungen auf ihre Stabilität zu kontrollieren.
Auch Bäume und größere Äste in der Nähe des Hauses sollten regelmäßig überprüft werden. Gibt es Anzeichen für mangelnde Standsicherheit oder abgestorbene Äste, empfiehlt sich die Beurteilung durch einen Fachbetrieb.
Zur Kontrolle des Außenbereichs gehören außerdem:
Fenster und Außentüren auf Dichtigkeit prüfen
Kellerfenster und Lichtschächte kontrollieren
Außenbeleuchtung testen
Entwässerungsabläufe von Schmutz befreien
Rückstauklappen nach Herstellervorgaben kontrollieren lassen
Steht ein Haus längere Zeit leer, fallen Heizungsausfälle, Feuchtigkeit oder beschädigte Fenster oft nicht sofort auf. Schon ein kleiner Schaden kann sich dadurch unbemerkt ausweiten.
Bei einer leer stehenden Immobilie sollte die Heizung deshalb nicht einfach vollständig ausgeschaltet werden. Wie das Gebäude am besten vor Frost geschützt wird, hängt von der Heizungsanlage, der Dämmung und dem Verlauf der Wasserleitungen ab. Bei Unsicherheit sollte ein Heizungs- oder Sanitärfachbetrieb hinzugezogen werden.
Darüber hinaus sind regelmäßige Kontrollgänge sinnvoll. Dabei sollten Eigentümer auf folgende Punkte achten:
Läuft die Heizungsanlage störungsfrei?
Sind ungewöhnliche Geräusche oder Gerüche festzustellen?
Gibt es feuchte Stellen an Wänden oder Decken?
Sind Fenster, Türen und Schlösser unbeschädigt?
Gibt es Hinweise auf einen Einbruch oder unbefugten Zutritt?
Sind nach einem Sturm Schäden am Dach oder Grundstück erkennbar?
Ist der Briefkasten geleert und das Grundstück gepflegt?
Es kann sinnvoll sein, eine zuverlässige Person, eine Hausverwaltung oder einen anderen Dienstleister mit den Kontrollen zu beauftragen. Die durchgeführten Besuche sollten kurz dokumentiert werden.
Der Versicherungsschutz verdient bei einer leer stehenden Immobilie besondere Aufmerksamkeit. Ein länger andauernder Leerstand kann nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen als Gefahrerhöhung gelten.
Eigentümer sollten ihren Versicherer daher frühzeitig informieren und schriftlich klären, ob der bestehende Schutz unverändert fortbesteht. Das gilt auch bei umfangreichen Sanierungsarbeiten oder einer längerfristigen Nichtnutzung des Gebäudes.
Welche Schäden versichert sind und welche Pflichten Eigentümer erfüllen müssen, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich.
Grundsätzlich kann eine Wohngebäudeversicherung unter anderem Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel abdecken. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck benötigen häufig einen zusätzlichen Elementarschutz. Eigentümer sollten prüfen, welche Bausteine ihr Vertrag tatsächlich enthält.
Tritt ein Schaden ein, sollte er möglichst begrenzt, dokumentiert und unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden.
Eigentümer müssen auch während der kalten Jahreszeit darauf achten, dass von ihrem Grundstück keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Dazu gehören insbesondere sichere Zugänge, Wege und Treppen.
Wer für das Räumen und Streuen zuständig ist und zu welchen Zeiten der Winterdienst erfolgen muss, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften und gegebenenfalls nach dem Mietvertrag. Die Anforderungen können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
In der Stadt Leer gelten beispielsweise konkrete Regelungen zum Freihalten bestimmter Gehwege beziehungsweise Randstreifen von Schnee und Eis. Kann ein Eigentümer die übertragene Winterdienstpflicht nicht selbst erfüllen, muss sichergestellt werden, dass eine andere Person die Aufgabe übernimmt.
Bei vermieteten Immobilien kann der Winterdienst durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen oder an einen Dienstleister vergeben werden. Eigentümer sollten trotzdem kontrollieren, ob die vereinbarten Aufgaben tatsächlich ausgeführt werden.
Auch bei einem geplanten Immobilienverkauf lohnt sich die Vorbereitung auf den Winter. Eine trockene, ausreichend temperierte und gepflegte Immobilie vermittelt bei Besichtigungen einen besseren Eindruck.
Kalte Räume, Feuchtigkeitsgeruch, verschmutzte Dachrinnen oder schlecht begehbare Wege können dagegen Zweifel am Zustand des Hauses wecken. Außerdem können unentdeckte Schäden den Verkaufsprozess verzögern und später zu Diskussionen führen.
Bei Verkaufsimmobilien sollten daher regelmäßige Kontrollen organisiert und erkennbare Schäden frühzeitig behoben werden. Eine gute Beleuchtung und sicher begehbare Zugänge sind gerade bei Besichtigungen am späten Nachmittag wichtig.
Vor Beginn der kalten Jahreszeit sollten Eigentümer folgende Punkte kontrollieren:
Heizung und Thermostate auf Funktion prüfen
Außenwasserhähne absperren und entleeren
Frostgefährdete Leitungen schützen
Dachrinnen und Fallrohre reinigen
Dach und Fassade auf sichtbare Schäden kontrollieren
Fenster und Türen auf Dichtigkeit prüfen
Gartenmöbel und lose Gegenstände sichern
Bäume und größere Äste begutachten
Wege, Treppen und Außenbeleuchtung kontrollieren
Winterdienst organisieren
Leer stehende Immobilien regelmäßig kontrollieren
Versicherungsbedingungen und möglichen Leerstand prüfen
Wer seine Immobilie rechtzeitig winterfest macht, kann das Risiko von Frost-, Wasser- und Sturmschäden deutlich reduzieren. Viele Maßnahmen lassen sich mit überschaubarem Aufwand durchführen. Bei Arbeiten an Dach, Heizung oder Wasserleitungen sollte jedoch ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.
Besonders wichtig ist eine regelmäßige Kontrolle bei leer stehenden oder zum Verkauf angebotenen Immobilien. Werden Heizungsausfälle, Feuchtigkeit oder Sturmschäden früh erkannt, lassen sich größere Folgeschäden häufig vermeiden.
KASA Immobilien begleitet Eigentümer in Leer, Ostfriesland und im Emsland bei der Bewertung und Vermarktung ihrer Immobilie, zu jeder Jahreszeit.
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Quellen und weiterführende Informationen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die Anforderungen an Versicherungsschutz, Winterdienst und Verkehrssicherung können je nach Vertrag, Immobilie und Gemeinde unterschiedlich sein. Der Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche, technische oder versicherungsfachliche Beratung.